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Organe der Regierungspartei
Milit?rorgane
Der Staatspr?sident
Der NVK und sein St?ndiger Ausschuss
Der Staatsrat und die Ministerien
Die Volksgerichte
Die Staatsanwaltschaften
Die Politische Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes (PKKCV)
Gesellschaftliche Organisationen
Staatsorgane


       Das System der zweitinstanzlichen Verfahren auf vier Ebenen

China praktiziert ein System zweitinstanzlicher Verfahren. Die zweite Instanz ist gleichzeitig auch die letzte Instanz.

Die Volksgerichte bestehen auf vier Ebenen (Volksgerichte unterer, mittlerer und h?herer Ebene und das Oberste Volksgericht auf nationaler Ebene). Wenn ein lokales Volksgericht einen Fall, der nach den gesetzlichen Bestimmungen in seine Jurisdiktion f?llt, verhandelt und ein erstinstanzliches Urteil oder einen Entscheid gef?llt hat und die Prozessparteien damit nicht einverstanden sind, haben sie das Recht, innerhalb der gesetzlich festgesetzten Frist beim übergeordneten Volksgericht Berufung einzulegen. Das Urteil des Volksgericht der n?chsth?heren Ebene (zweitinstanzlich) nach der überprüfung der Berufung ist rechtskr?ftig. Die erst- und zweitinstanzlichen Urteile (Entscheide) des Obersten Volksgericht als h?chstes Organ der Rechtsprechung sind endgültig und rechtskr?ftig.

 

(China.org.cn, 18. September 2003) 

 


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