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7. Wie sind die gesetzgebenden Zust?ndigkeiten des NVK und seines St?ndigen Ausschusses geregelt?

Bezüglich der Zust?ndigkeit bei der Gesetzgebung stellt sich die Frage, wie das Gesetzgebungsrecht unter den Staatsorganen geregelt ist.

Gem?? der Verfassung wird die gesetzgebende Zust?ndigkeit des NVK in den folgenden Bereichen verk?rpert:

a) Ab?nderung der Verfassung

Ab?nderungsantr?ge müssen vom St?ndigen Ausschuss des NVK oder mindestens einem Fünftel der NVK-Abgeordneten unterbreitet und durch eine Zweidrittelmehrheit der NVK-Abgeordneten angenommen werden.

b) Ausarbeitung und Ab?nderung von Gesetzen, die Strafsachen und Zivilangelegenheiten betreffen.

c) Ausarbeitung und Ab?nderung der Staatsorgane betreffenden Gesetze

Es handelt sich hier haupts?chlich um Gesetze zu Aufbau und Struktur der Staatsorgane.

d) Ausarbeitung und Ab?nderung anderer Gesetze, darunter u. a. das Wahlgesetz, das Staatsangeh?rigkeitsgesetz und das Ehegesetz.

Der St?ndige Ausschuss des NVK hat folgende gesetzgebende Befugnisse:

a) Ausarbeitung und Ab?nderung von Gesetzen mit Ausnahme derer, die explizit vom NVK ausgearbeitet werden sollen.

b) Erg?nzung und Ab?nderung der vom NVK ausgearbeiteten Gesetze in den Tagungsferien des NVK, unter der Voraussetzung, dass sie den Grundprinzipien der betreffenden Gesetze nicht zuwiderlaufen.

c) Auslegung der Verfassung und der Gesetze.

d) Aufhebung von administrativen Verordnungen, Vorschriften, Entscheidungen und Anordnungen des Staatsrats, die der Verfassung und den Gesetzen zuwiderlaufen.

e) Aufhebung von lokalen Verordnungen, Vorschriften und Beschlüssen der Organe der Staatsmacht der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren St?dte, die im Widerspruch zur Verfassung, zu den Gesetzen und zu staatlich-administrativen Verordnungen und Vorschriften stehen.

(CIIC/18. Februar 2003)



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